Mit der Regelstudienzeit wird die Anzahl der Semester beschrieben, die für die Absolvierung eines Studiengangs (erreichen des Abschluss) benötigt wird.

Entstehung

Ursprünglich wurde der Begriff "Regelstudienzeit" in juristischem Rahmen definiert. Es war zu Klagen von Studenten gegen ihre Universitäten gekommen, weil diese ihre Studienfächer aus dem Angebot gestrichen hatten. Die Richter legten daraufhin eine Regelstudienzeit als diejenige Zeitspanne fest, die dem Studenten zum Durchlaufen seines Studiums zur Verfügung stehen muss.

Neben diesem juristischen Hintergrund gab es auch politischen Druck, der die Universitäten zur Festlegung von Regelstudienzeiten drängte. Von politischer Seite war ein möglichst hoher Durchlauf von Studierenden oder mit anderen Worten die möglichst ökonomische Nutzung der vorhandenen Hochschul-Infrastruktur erwünscht.

Die Fakultäten selbst waren über diesen Zwang keineswegs glücklich. Andererseits hatten die Hochschulen kein Interesse daran, bestimmte Studiengänge möglichst lange anbieten zu müssen und legten daher die Semesterzahl relativ knapp fest.

Prüfungsordnung

Diese Semesteranzahl, die als Regelstudienzeit festgelegt wird, steht in der Prüfungsordnungen oder Studienordnung der jeweiligen Hochschule.

Allerdings greift hier weitestgehend die Hochschulgesetzgebung ein.

Unter- und Überschreitung

Die tatsächliche Studienzeit kann der Regelstudienzeit entsprechen oder sie unter- bzw. (im Rahmen der jeweiligen Prüfungsordnungsvorschriften) überschreiten.

Eine Unterschreitung der Regelstudienzeit kommt selten vor. Allerdings ist das durchaus möglich, dass Studenten ihr Studium auch in weniger Semestern absolvieren.

Da Hochschulen aber die Regelstudienzeit relativ knapp ansetzen, fällt das den meisten Studenten schon schwer genug die Regelstudienzeit einzuhalten.

Eine Überschreitung der Regelstudienzeit kommt wesentlich häufiger vor. Die tatsächliche Studiendauer überschreitet die Regelstudienzeit in den meisten Fällen, teilweise sogar beträchtlich. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen:

  • Lebensunterhalt nebenher verdienen
  • Zu wenige Seminar und Laborplätze
  • Persönliche Befähigung und Motivation

Die Einführung von Studiengebühren und die Umstellung auf Bachelor und Master erschwert allerdings den Studenten eine allzu große Überschreitung der Regelstudienzeit.

Im Zuge des Bologna-Prozesses drängt man mehr denn je die Studenten den Bachelor bzw. den Master in der Regelstudienzeit zu erhalten.

Allgemeine Regelstudienzeit

Je nach Studienfach und Hochschule werden die Regelstudienzeiten anders definiert, so beträgt sie bei Diplomstudiengängen an Fachhochschulen allgemein acht Semester einschließlich eines Praxissemester.

Bei Magister- und universitären Diplom-Studiengängen beträgt die Regelstudienzeit in Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre 8 Semester, in Geisteswissenschaften meist 9 Semester und in Ingenieur- und Naturwissenschaften meist 10 Semester.

Bachelorstudiengänge haben an deutschen Hochschulen zumeist eine Regelstudiendauer von 6 - 7 Semestern. Bachelorabschlüsse mit 8 Semestern sind ebenfalls zulässig.

Masterstudiengänge setzen einen ersten Hochschulabschluss voraus und haben eine Regelstudiendauer von 2 bis 4 Semestern.

Für Promotionsstudiengänge gibt es in Deutschland meist keine Regelstudienzeit. Relevant für den Promovierenden sind eher die Vertragsdauer der Anstellung oder die Förderungsdauer eines Stipendiums.

Tipp der Redaktion

Generell gilt: Lieber ein oder zwei Semester länger studieren als möglicherweise eine schlechtere Note riskieren. Die Note wird von potenziellen Arbeitgebern nämlich höher bewertet als die Studiendauer bzw. -kürze.

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