Der Begriff Numerus Clausus, kurz NC, heißt übersetzt „beschränkte Anzahl“ oder „geschlossene Anzahl“ und kommt aus dem lateinischen.

Die wohl häufigste Nutzung dieses Begriffs Numerus Clausus kommt in Verbindung mit der „Zulassungsbeschränkung“ an einer Hochschule vor.

Zulassungsbeschränkung

Jedes Jahr gibt es Studienfächer, die durch einen bestimmten Numerus Clausus limitiert sind. Dazu zählen vor allem Fächer wie Medizin, Tiermedizin oder Psychologie.

Ein Numerus Clausus wird immer dann eingeführt, wenn nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen vorhanden ist. Das bedeutet, es wird nur eine bestimmte Zahl von Studenten für bestimmte Studiengänge zugelassen.

Sollte dies der Fall sein, können die Bundesländer eine Zulassungsbeschränkung für die Studienfächer beantragen.

Zusammensetzung des NC´s

Grundsätzlich gilt: Je höher die Nachfrage nach einem bestimmten Studienfach, für das nur wenige Plätze vorhanden sind, desto höher ist der Numerus Clausus.

Der Numerus Clausus wird aus mehreren Kriterien ermittelt. Hierzu zählen vor allem folgende:

  • Abiturdurchschnittsnote der Person, die jeweils als letztes für das Studienfach zugelassen wurde.
  • Anzahl der Wartesemester. Jedes Jahr wird ein Teil der Studienplätze nach der Anzahl der Wartesemester vergeben. Dabei gilt, wer die meisten Wartesemester hat, bekommt am ehesten einen Studienplatz.
  • Praxiserfahrung (Praktika),
  • Einstellungstest
  • Persönliches Gespräch

Die Kriterien des Auswahlverfahrens können bei den verschiedenen Hochschulen variieren.

In der Regel sieht die Gewichtung der Kriterien folgendermaßen aus:

  • 20% der Studienplätze werden über die Abiturdurchschnittsnote vergeben
  • 20% der Studienplätze werden über die Wartesemester vergeben
  • 60% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben

Wie die Hochschulen ihre Auswahl treffen, legen sie selber fest. Dadurch kann es in den verschiedenen Bundesländern und Hochschulen große Unterschiede geben.

Informationen zu dem Auswahlverfahren der Hochschulen bekommt man bei der jeweiligen Studienberatung oder der AStA.

Die Höhe des Numerus Clausus wird nicht bereits vor dem Verfahren der Studienplatzvergabe von den Hochschulen festgelegt.

Prinzipiell wird er jedes Jahr neu ermittelt und kann sich somit von Jahr zu Jahr verschieben. Allerdings kann der Wert des Vorjahres als Orientierung dienen.

Zentrale Vergabe von Studienplätzen

Die bundesweit bekannte ZVS wurde von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulSTART.de) abgelöst. Dabei handelt es sich wie bislang um eine staatliche Anstalt, die für die Vergabe von Studienplätzen des ersten Semesters an staatlichen Hochschulen zuständig ist.

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt dabei in einem Auswahlverfahren. Von den deutschlandweit über 11.000 angebotenen Studiengängen verteilt hochschulSTART.de Studiengänge in den folgenden Bereichen:

  • Medizin (Staatsexamen)
  • Pharmazie (Staatsexamen)
  • Psychologie (Diplom)
  • Tiermedizin (Staatsexamen)
  • Zahnmedizin (Staatsexamen)

Weitere Studiengänge werden im Auftrag der Hochschule vergeben.

Das Auswahlverfahren von hochschulSTART.de beginnt zunächst mit dem Erstellen einer Vorabquote, die es vorsieht, dass besondere Bewerbergruppen (Ausländer, Härtefälle und Zweitstudienbewerber) ebenfalls zugelassen werden.

Außerdem werden Bewerber, die aufgrund eines Dienstes (Wehr- oder Zivildienst) keinen Studienplatz antreten konnten, erneut zugelassen.

Tipp der Redaktion

Die Antragstellung bei der "Stiftung für Hochschulzulassung" ist mittlerweile deutlich einfacher geworden, denn die Anträge werden mittlerweile über das Internet gestellt und gleich von der Datenverarbeitung erfasst. Die Bewerbung erstellt der Interessent gleich auf der Webseite der Stiftung für Hochschulzulassung. Dort erhält man auch alle wichtigen Informationen.

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