Als Wartesemester bzw. Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) und dem Beginn des Studiums vergeht.

Wartesemester hat sich als Begriff für die Wartezeit auf einen Studienplatz mit Zulassungsbeschränkung eingebürgert. Offiziell heißt es noch immer Wartezeit (WZ), wobei in Halbjahren gerechnet wird.

Definition

Als Wartesemester wird jedes Semester (halbes Jahr) gewertet, das nach dem Erhalt des Abiturs vergangen ist.

Das Semester in dem das Abitur abgelegt wurde, wird allerdings den Bewerbern nicht mehr angerechnet.

Damit Wartesemester angerechnet werden, dürfen angehende Studenten nicht an einer deutschen Hochschule für einen anderen Fachbereich eingeschrieben sein. Jedes Semester in dem man eingeschrieben ist wird nicht als Wartesemester anerkannt, selbst wenn der Student an keiner einzigen Veranstaltung teilgenommen hat.

Bewerber die aufgrund der Zugangsvoraussetzung nicht für ein Studium zugelassen wurden, bekommen die Wartesemester automatisch angerechnet. Der Bewerber muss sich also nicht in jedem Semester neu bewerben. Je mehr Wartesemester ein Bewerber angesammelt hat, desto wahrscheinlicher ist der Zugang zum gewünschten Studienplatz.

Gründe für Wartezeit

Nach dem Abitur erhalten nicht alle Absolventen auf Anhieb den gewünschten Studienplatz. Hierfür gibt es verschiedene Gründe:

  • Begrenzte Kapazitäten der Hochschulen
  • Hohe Nachfrage nach speziellen Studiengängen
  • Besondere Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Studiengänge

Daher haben viele Studiengänge einen Numerus Clausus (NC), ein Notendurchschnitt der erfüllt sein muss. Steht für einen Studiengang ein NC von z.B. 1,5 fest, so werden erst einmal nur Bewerber mit einer Abiturnote von 1,5 oder besser für diesen Studiengang zugelassen.

Allerdings schließt das nicht aus, dass auch Abiturienten mit einem Abiturnotendurchschnitt von 1,6 keine Chance auf ein Studium in diesem Studiengang haben. Aufgrund von angesammelten Wartesemester besteht die Möglichkeit, später in diesem Bereich einen Platz zu erhalten.

Wartesemester verbessern nicht den Notendurchschnitt

Oft wird angenommen, dass jedes Wartesemester automatisch den Notendurchschnitt verbessert. Das ist allerdings ein Mythos der so nicht stimmt.

Mit der Anzahl der Wartesemester steigt lediglich die Wahrscheinlichkeit einen beliebten Studienplatz zu bekommen.

Die Note verändert sich dadurch nicht. Die Zentrale Vergabe von Studienplätzen wertet die Wartesemester als Zugangsvorrausetzung.

Tätigkeiten während der Wartesemester

Während der Wartesemester können die angehenden Studenten im Prinzip jede Tätigkeit ausüben die sie wollen, damit ihnen die Wartesemester angerechnet werden. Bewerber dürfen lediglich nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein.

Anders sieht es mit einem Auslandsstudium aus, dies wird in der Regel nicht auf die Wartesemester angerechnet. Allerdings muss man sich diesbezüglich sehr gut informieren, da es nämlich auf das Land ankommt, in dem das Auslandsstudium stattfindet.

Wartezeit im Inland kann z.B. durch Wehrdienst- oder Zivildienst oder eine berufliche Ausbildung genutzt werden. Die Zeit der beruflichen Ausbildung wird doppelt berechnet, ein Jahr Ausbildung zählt als vier Wartesemester.

Tipp der Redaktion

Es ist absolut empfehlenswert, die Wartezeit sinnvoll zu nutzen. Abiturienten, die beispielsweise ein Medizinstudium anstreben, können ihre Wartezeit für eine Ausbildung im medizinischen Bereich nutzen. Auch ein Auslandaufenthalt oder eine Ausbildung, auf die der Bewerber in seinem späteren Studium aufbauen kann, werden als Wartesemester angerechnet. Eine derartige Vorausbildung ist nicht nur wegen der verstrichenen Wartezeit sinnvoll. Je nach Zulassungskriterien der Hochschulen kann sich eine vorab absolvierte Ausbildung durchaus als hilfreich erweisen.

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