Eine Zwischenprüfung stellt einen Leistungsnachweis innerhalb eines Studienganges dar. In der Regel wird mit der Zwischenprüfung das Grundstudium oder ein anderer grundlegender Studienabschnitt abgeschlossen.

Das Vordiplom und das Physikum sind ebenfalls Zwischenprüfungen.

Einsatz

Die Zwischenprüfung kommt meist nur bei Magister- und Lehramtsstudiengänge vor, wo nach dem vierten bis sechsten Semester die Zwischenprüfung gefordert werden kann. Bei schon erbrachten Leistungen in einem früheren Semester kann sie vorgezogen werden.

In den neu gestalteten Bachelor Studiengängen entfallen die Zwischenprüfungen beziehungsweise werden mit dem System der Leistungspunkte durch eine permanente "Semi-Prüfsituation" ersetzt.

Da der Bachelor-Abschluss zwar als eigenständig gilt, in der Mehrzahl der Fälle aber Durchgangsstation zu einem Master-Studiengang sein wird, kann auch er als eine Form von Zwischenprüfung - als akademischer Erstabschluss - angesehen werden.

Aufbau

Je nach Studienfach und Studienordnung kann Form und Inhalt der Zwischenprüfung stark variieren.

Eine mündliche Prüfung ist in der Regel obligatorisch, dazu können schriftliche Klausuren und während der Kurse anzufertigende schriftliche Arbeiten gefordert werden.

Bei zwei Hauptfächern müssen Zwischenprüfungen in beiden abgelegt werden, ansonsten im Hauptfach und in einem oder beiden Nebenfächern.

Im Rahmen des Bologna-Prozesses werden Magister-Studiengänge durch gestufte Bachelor/Master-Studiengänge abgelöst. Durch die kurze Regelstudienzeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss entfällt in diesen Studiengängen die Zwischenprüfung.

Bedeutung

Statistisch gesehen ist die Zwischenprüfung eine Hürde, an der nicht wenige Studenten scheitern beziehungsweise die sie verweigern, weil sie angesichts der Prüfungsanforderungen die Entscheidung für ein Studium überdenken.

Wichtig ist letztlich die Abschlussprüfung, allerdings können Stiftungen die Weitervergabe von Stipendien vor der Qualität der Zwischenprüfung abhängig machen.

Zwischenprüfung in der Ausbildung

In den meisten Lehrberufen müssen die Auszubildenden oder Lehrlinge eine Zwischenprüfung absolvieren. Die findet in der Regel in der Mitte der Ausbildung statt.

Der Lehrbetrieb meldet den Auszubildenden, meist bei der Industrie- und Handelskammer, an.

Dabei werden Inhalte aus der praktischen Ausbildung und der theoretischen Berufsausbildung abgefragt.

Allerdings muss die Zwischenprüfung nicht bestanden werden, um die Ausbildung fortzusetzen. Aber an der erbrachten Leistung ist erkennbar, ob das Ausbildungsziel bis zu diesem Zeitpunkt erreicht wurde.

Gute Ergebnisse hingegen können zu einer Verkürzung der Lehrzeit führen. Es dient als hervorragende Argumentation gegenüber dem Lehrbetrieb.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Vorrausetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Die Prüfungsergebnisse der Zwischenprüfung gehen an die Berufsschullehrer und den ausbildenden Betrieb. Die kennen dann den Zwischenstand ihres Azubis. Vor allem aber weiß der Lehrling durch die Zwischenprüfung selbst, wie es um den Kenntnisstand bestellt ist und was es bis zur entscheidenden Abschlussprüfung zu tun gibt.

Tipp der Redaktion

Zwischenprüfungen sind absolut ernst zu nehmen. Egal ob diese an einer Hochschule oder in einem Ausbildungsberuf stattfinden. Für Lehrlinge ist die Zwischenprüfung die einzige Gelegenheit sowohl einen verlässlichen Kenntnisstand der eigenen Ausbildung zu erfahren, als auch die Prüfungssituation zu üben. Für Studenten können Zwischenprüfungen über den weiteren Verlauf des Studiums entscheiden.

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