Der Bildungskredit wurde geschaffen, um neben dem BAföG als Mittel der Ausbildungsfinanzierung zu dienen. Der Bildungskredit kann sowohl von BAföG-Empfängern in Anspruch genommen werden, als auch von Schülern oder Studenten, die kein BAföG beziehen. Im ersten Fall ist er als ergänzende Leistung gedacht, die zur Finanzierung außergewöhnlicher Ausgaben wie Studienmaterialien oder Exkursionen dient, im zweiten Fall liegt die Betonung auf der Finanzierung der Ausbildung an sich.

Der Bildungskredit ist im Gegensatz zum BAföG im vollen Umfang ein "Kredit" und muss einschließlich Zinsen zurückgezahlt werden. Die soziale Komponente liegt in den besonders zinsgünstigen Konditionen. Diese werden durch eine Ausfallbürgschaft des Bundes, die Bundesgarantie, ermöglicht.

Der Bund übernimmt gegenüber der auszahlenden Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Bürgschaft für den Antragsteller. Dadurch soll ein Angebot geschaffen werden, das in dieser Art auf dem freien Kapitalmarkt nicht möglich wäre, weil Schüler und Studenten meist nur geringe oder gar keine Sicherheiten stellen können. Das Einkommen oder Vermögen der Antragsteller oder ihrer Eltern spielt keine Rolle.

Es ist wichtig zu wissen, dass im Gegensatz zum BAföG kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung eines Bildungskredites besteht. Es handelt sich um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget, ist diese Summe erreicht, können keine Anträge mehr angenommen werden.

Der Antragsteller muss volljährig sein. Bezugsberechtigt sind Schüler im letzten oder vorletzten Jahr ihrer Ausbildung, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder aber diesen Abschluss am Ende ihrer Ausbildung erreicht haben werden.

Studenten müssen sich generell in einer fortgeschrittenen Phase ihres Studiums befinden. Sie sind unter folgenden Bedingungen berechtigt, einen Bildungskredit zu beziehen

  • wenn sie die für ihren Studiengang vorgesehene Zwischenprüfung bestanden haben
  • wenn sie den ersten Teil ihres Konsekutivstudienganges erfolgreich abgeschlossen haben
  • wenn sie ein Magister-, Master- oder postgraduales Diplomstudium betreiben
  • wenn sie bereits über den Abschluss eines grundständigen Studienganges verfügen und danach ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben
  • wenn sie eine schriftliche Erklärung ihrer Ausbildungsstätte vorlegen, dass in ihrem Studiengang keine Zwischenprüfung vorgesehen ist und sie die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Studienjahre erbracht haben.

Der Bildungskredit kann, bis auf klar definierte Ausnahmen, nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters in Anspruch genommen werden. Der Kredit kann auch für ein Auslandsstudium oder ein Praktikum im Ausland bewilligt werden.

Der Bildungskredit wird von der KfW ausgezahlt und zwar immer in einer Höhe von 300 Euro monatlich. Der Kreditnehmer kann also nur über die Zahl der ausgezahlten Raten bestimmen - es können maximal 24 Monatsraten bewilligt werden, die geringste mögliche Ratenzahl beträgt drei Monatsraten. Im Fall, dass weniger als 24 Monatsraten beantragt wurden, kann später ein weiterer Antrag, bis zur Höhe von 24 Raten, gestellt werden.

Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Monatsrate in monatlichen Raten von 120 Euro. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung ist möglich.

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