Unter NC (Numerus Clausus), Synonym Zulassungsbeschränkung, versteht man Einschränkungen der Zulassung an Schulen, Hochschulen und Universitäten.

Der NC wird zwar stets mit der Abiturnote in Zusammenhang gebracht - tatsächlich bezieht sich die "geschlossene Anzahl", die latinisierend mit Numerus Clausus bezeichnet wird, auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze.

Auswahlverfahren

Der NC als Auswahlverfahren entsteht aufgrund der Konkurrenz unter den Studienbewerbern, um die vorhandenen Studienplätze.

Der Wert wird jedes Semester neu ermittelt. Das Grundsatzprinzip besteht darin, die Bewerber in der Rangfolge ihres Abiturdurchschnitts zu sortieren und sie nacheinander in den Hörsaal zu lassen. Ist der Hörsaal voll, wird die Tür geschlossen. Der Abiturdurchschnitt des letzten, der noch hineindurfte, wird als NC verstanden.

Desto mehr Interessenten ein bestimmtes Fach studieren wollen und je geringer die Zahl der verfügbaren Studienplätze, desto höher liegt der Numerus Clausus.

Auf diese Weise setzt der NC der enormen Nachfrage nach beliebten Fächern ein Limit. Anhand des NC wird für die Bewerber ersichtlich, ob deren Noten für den gewünschten Studienplatz ausreichen. Ist der Notendurchschnitt vom Zahlenwert her unter dem Numerus Clausus, so sind die Erfolgsaussichten den Studienplatz zu erhalten äußerst positiv. Wenn dies nicht der Fall ist, muss der Bewerber ein Wartesemester einlegen.

Kriterien

Der NC wird für jedes Semester neu berechnet, weil er sich je nach Stärke der Konkurrenz neu bildet. Allerdings dienen die vorherigen Jahrgänge als gute Orientierung, denn allzu große Abweichungen sind eher die Ausnahme.

Die Note des abgeschlossenen Abiturs ist aber nicht das einzige Kriterium. Die Studienplätze, welche durch die „Stiftung für Hochschulzulassung“ (früher ZVS) vergeben werden, haben auch weitere Hürden aufgestellt. Das macht auch Sinn, wenn man bedenkt, dass immer wieder auch zwischen Bewerbern mit gleicher Note eine Auswahl getroffen werden muss.

Eines der am häufigsten weiteren Kriterien sind die so genannten Wartesemester. Diese werden beispielsweise dann herangezogen, wenn alle Abiturienten mit einem Abschluss von 1,5 einen Platz bekommen haben und danach noch Plätze vorhanden sind. Wenn dann allerdings zu viele Bewerber einen Schnitt von 1,6, also der nächsten Zulassungsstufe haben, dann muss zwischen diesen irgendwie ausgewählt werden. Das geschieht in den häufigsten Fällen mit Hilfe der Wartesemester.

Wartesemester

Unter Wartesemestern versteht man jedes Semester, das nach dem Abitur verstreicht und in dem ein Bewerber nicht studiert bzw. an keiner Hochschule eingeschrieben ist. Hat der Bewerber beispielsweise nach dem Abitur erst mal ein Gap-Year im Ausland verbracht, eine Ausbildung gemacht oder gearbeitet, dann wird dir diese Zeit als Wartesemester angerechnet.

Je länger die Wartezeit, desto größer der Anspruch auf einen Studienplatz.

Unabhängigkeit von Notendurchschnitt und Wartezeit

Nicht richtig ist die Annahme, durch Akkumulation von Wartezeit die eigene Abiturnote verbessern zu können. Eine Verbesserung der Abiturnote kann nicht durch längeres Warten erwirkt werden.

Im SfH-Verfahren sind die Quoten für „Wartezeit“ und „Notendurchschnitt“ unabhängig voneinander, d. h. eine längere Wartezeit verbessert nur die Position in der Quote der Bewerber nach der angesammelten Wartezeit.

Tipp der Redaktion

Die Antragstellung bei der "Stiftung für Hochschulzulassung" ist mittlerweile deutlich einfacher geworden, denn die Anträge werden mittlerweile über das Internet gestellt und gleich von der Datenverarbeitung erfasst. Die Bewerbung erstellt der Interessent gleich auf der Webseite der Stiftung für Hochschulzulassung. Dort erhält man auch alle wichtigen Informationen.

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